Einsetzung einer Rechtsvertretung des Kindes bei angeordneter der freiwilliger Platzierung
Am häufigsten werden Kinder 'freiwillig' ausserfamilär platziert. Hierfür ist kein Verfahren zwingend notwendig, und folge dem die Einsetzung einer Rechtsvertretung des Kindes eher umständlich möglich. Im Integras-Themenheft 1/2025 äussert sich die Geschäftsführerin auf Seite 25 zu dieser verzwickten Lage.